
Was sagt es eigentlich über den Zustand einer Demokratie aus, wenn die
Abgeordneten gegen ihr Gewissen abstimmen? Im
Grundgesetz Artikel §38 steht nichts von Fraktionszwang. Bedenken zurückstellen und eine "gesetzmäßige Entwicklung" erwarten ist schon beim
Ermächtigungsgesetz böse schiefgegangen. Das Einbeziehen des Verfassungsgericht in den Gesetzgebungsprozeß ("die werdens schon richten und aus der Gesetzesvorlage wieder rauswerfen, was nicht ok war") ist auch nicht gerade im Sinne des Erfinders. Schade auch, daß
Berufspolitiker selten so ehrlich sind wie
Wiefelspütz:
QUOTE:
Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.
(
Wiefelspütz bei abgeordnetenwatch)
Die pfiffige Aktion
Grundgesetze zu bestellen, solange es noch welche gibt und außerdem ein Exemplar an unseren werten Herrn Innenminister zu schicken, sollte man evtl. noch etwas ausweiten - an Politikern, denen es an Nachhilfe bedarf, mangelt es zur Zeit ja wirklich nicht. Wenn ich mir das
Bundestags-Protokoll vom 9.11.2007 (VDS ab Seite 52) so durchlese oder mir die Aufzeichnung der Diskussion so ansehe, wird mir auch wiederholt schlecht vor Inkompetenz, fehlendem Weitblick und Naivität derjenigen, die den Überwachungsstaat so schamlos vorantreiben.
Armes Deutschland!
Bis zum 19.11. mitmachen! Die Klage vor dem Verfassungsgericht unterstützen!